2016-03-19

Next-Generation-Network

Umstellung des Netzes auf IP-Kommunikation

Um das Telekommunikationsnetz fit für die Zukunft zu machen, wollen die Provider alle Endkundendienste wie Telefonie, Daten- und Modemdienste auf eine neue Technologie umstellen: das IP-gestützte Next-Generation-Network (NGN). Diese technische Umstellung ist bereits im Gang, die Telekom will diesen Prozess bis 2018 abschließen.

Auswirkungen auf die Übertragungstechnik

Die Umstellung der Telekommunikationsdienstleistungen auf das neue IP-gestützte NGN hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitstechnik. Sowohl die herkömmliche Übertragungstechnik für Gefahrenmeldungen als auch die Alarmierungstechnik der Übertragungsgeräte sind betroffen. Es geht also um Meldungen
von Brand-, Überfall- und Einbruchmeldeanlagen an Wach- und Sicherheitsunternehmen, aber auch um Störungsmeldungen an die Errichter und viele weitere Funktionalitäten.

IP-fähige Endgeräte erforderlich

Wo bisher analoge oder digitale ISDN-Anschlüsse genutzt wurden, werden bestehende Übertragungsgeräte nach der Umstellung unter Umständen gar nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbar sein.

Welche Veränderungen gibt es bei der Umstellung auf NGN bezüglich der Endgeräte?

Bei direkter Migration (d.h. Umstellung durch den Telekommunikationsbetreiber beim Endkunden) eines ISDN- oder „alten“ analogen Telekommunikationsanschlusses gilt es, einige Punkte zu beachten:

  • Die Endgeräte müssen IP-fähig sein. Bestehende reine Analog- und ISDN-Übertragungsgeräte werden nach einer Umstellung auf das Next-Generation-Network unter Umständen nicht mehr nutzbar sein.

  • Der eingesetzte IAD(Integrated Access Device)-Router emuliert die analogen Ports für den analogen oder auch ISDN-Teilnehmeranschluss. Es kann keine Gewähr für eine störungsfreie Datenübertragung gegeben werden, Störeinflüsse aufgrund der Art der Bereitstellung dieser Ports können eine störungsfreie Übertragung unter Umständen verhindern.

  • Datenprotokolle (z.B. Telimprotokoll) an das Wachunternehmen für die Alarmübertragung müssen umgestellt werden, da sie nicht mehr unterstützt werden oder wegfallen (kein X.31-Dienst mehr im NGN) bzw. durch die Analog-digital-Wandlung und digitale Übertragung teilweise vom Wachunternehmen nicht mehr zuverlässig interpretiert werden können

  • Die Leistungsmerkmale der Sabotage- und Blockadefreischaltung stehen nicht mehr zur Verfügung. Ebenso kann die Verfügbarkeit (Leitungsüberwachung des IP-Anschlusses) nicht mehr überwacht werden, da das Übertragungsgerät nicht mehr als erstes Gerät am Übergabepunkt angeschlossen wird.

  • Die eingesetzten IAD-Router sind in der Regel nicht mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Dadurch ist bei einem Netzausfall keine Übertragung über den drahtgebundenen Leitungsweg mehr möglich.

  • Als redundante Übertragungswege bieten sich auf Grund der oben genannten Faktoren nur noch IP-basierte Funkersatzwege an. Somit kann auch die Forderung in der VdS-Richtlinie 2311 „Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen“ nach einer vollständig unabhängigen Übertragungsstrecke erfüllt werden.

  • Wurde in der Vergangenheit ein DSL-Anschluss für die Alarmübertragung zu einer NSL (Notruf- und Serviceleitstelle) verwendet und wurde für die VdS-gerechte Alarmübertragung dazu bereits ein Übertragungsgerät mit IP-Funktionalität eingesetzt, ist unter Umständen nur eine Änderung der Anlagenprogrammierung erforderlich. Für die redundante Übertragung zur NSL kann künftig der erforderliche Ersatzweg über GSM/GPRS realisiert werden.

Wird bereits ein DSL-Anschluss für die Alarmübertragung verwendet und ein Übertragungsgerät mit IP-Funktionalität eingesetzt, muss die Anlage unter Umständen nur anders programmiert werden. Die redundante Übertragung zur NSL könnte dann über GSM/GPRS realisiert werden.

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So bringen Sie Ihre Sicherheitstechnik auf den neuesten Stand

Wenn die Provider bis 2018 das Telekommunikationsnetz auf das neue IP-gestützte Next-Generation-Network umstellen, sind Sie
mit Honeywell auf der sicheren Seite. Dann verfügen Sie über eine schnelle und zuverlässige Lösung, die zudem auch einfach
und kostengünstig zu realisieren ist.

Wirtschaftlich mit wenigen Hardware-Komponenten
Statt aufwändig mit vielen Hardware-Komponenten wie beim herkömmlichen Telekommunikationsnetz kommt das Next-Generation-Network ganz ohne Splitter und NTBA aus. Daten und Sprache werden gemeinsam über ein Netz übertragen. Alles, was man dafür braucht, ist ein Internet Access Device (IAD), das ein DSL-Modem und einen VoIP-Adapter enthält, sowie einen Router.
Nach Umstellung auf das NGN ist bei der Projektierung und Konzeptionierung von Einbruchmeldeanlagen die VdS-Richtlinie 2311 („Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen“) zu beachten. Bei Objekten mit Zulassung für VdS-Klassen B und C ist ein unabhängiger Übertragungsweg erforderlich, der auch bei einem Stromausfall zur Verfügung steht.
Je nach Typ können vorhandene Honeywell-Übertragungsgeräte auch nach der Umstellung auf NGN ohne größere Änderungen weiter betrieben werden. Für VdS-konforme Übertragung kann der zusätzlich erforderliche Funkweg über einfache Erweiterung des Übertragungsgeräts realisiert werden. Für den Fall, dass nicht IP-fähige Geräte ausgetauscht werden müssen, stehen bei Honeywell geeignete Ersatzgeräte für die Migration bereit.

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Herausforderungen für Errichter und Betreiber
Errichter und Betreiber sollten jetzt handeln, um die Technik ihrer Alarmgeräte fit für die Zukunft zu machen. Nur IP-fähige Endgeräte können auch nach der Umstellung auf das zukünftige, IP-gestützte Next-Generation-Network die volle Funktionsfähigkeit der Gefahrenmeldeanlagen gewährleisten. Bestehende Endgeräte müssen deshalb auf ihre IP-Fähigkeit überprüft und gegebenenfalls rechtzeitig ausgetauscht oder erweitert werden.

(Quelle: Honeywell Security Group)